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21. November 2008

Bundesgerichtshof verbietet Keltenkreuz

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Das "Keltenkreuz" würde nun letztlich auch verboten.

Die öffentliche Verwendung des Keltenkreuzes ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs generell verboten und strafbar. Das Verbot gilt auch, wenn kein Zusammenhang mit der verfassungswidrigen Neonazi-Organisation hergestellt wird, die das Kreuz als Emblem verwendet, wie der BGH am Freitag mitteilte. Demnach entschied der 3. Strafsenat, dass in jedem Fall der Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllt wäre.Quelle

In Zukunft kann also auch beim Tragen dieses uralten Symbols willkürlich entschieden werden, wer in eine bestimmte Schublade gehört. Dieser Staat macht es sich sehr einfach, wenn er einfach Meinungen und Grundsätze, beziehungsweise deren Kennzeichen, unterdrückt, indem er sie verbietet, aber man muss sich fragen, wie lange eine solche Attitüde anhalten kann.
Harm Wulf


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