Verfassungsgericht lässt Sexualstraftäter frei
Man lese sich das mal mit Verstand durch, insbesondere den letzten Satzund bilde sich einfach sein Urteil.Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein mehrfach vorbestrafter Sexualstraftäter seit gestern in Sachsen wieder auf freiem Fuß. Der 54-jährige Gerd W. konnte am Abend die Justizvollzugsanstalt Leipzig verlassen, obwohl die Staatsanwaltschaft Leipzig ihn weiterhin für gefährlich hält. Eine von ihr beantragte sofortige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bis zur Entscheidung über eine mögliche nachträgliche Sicherungsverwahrung lehnten die Karlsruher Richter gestern ab. Dafür sah das oberste deutsche Gericht die Voraussetzungen nicht erfüllt. Nur gegen extrem gefährliche Sexualstraftäter mit kurzfristigem Rückfallrisiko dürfe eine nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängt werden, so das Gericht. Ein Gutachter hatte im Fall von Gerd W. aber nur prognostiziert, dass er „mittel- oder langfristig“ wieder sexuelle Übergriffe begehen werde.Quelle
Harm Wulf

